RAB 30 gemäß § 3 Baustellenverordnung
Der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen ist für private Bauherren und für gewerbliche Betreiber von Baustellen unter den in der Baustellenverordnung aufgeführten Bedingungen vorgeschrieben.
als Baustein gesundheitsgerechter Arbeit
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erstellt eine Dokumentation für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten auf den Baustellen. Er überwacht die ordnungsgemäße Anwendung und Einhaltung der festgelegten Arbeitsverfahren und protokolliert sicherheitsrelevante Mängel. Dazu führt der SiGeKo regelmäßig Sicherheitsbegehungen der Baustelle / des Gebäudes durch und überprüft, ob die Vorgaben der Baustellenverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes (allg. Grundsätze nach § 4) von allen am Bau beteiligten Personen eingehalten werden. Bei Bedarf passt der Sicherheitskoordinator auch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) an neue Gegebenheiten an und sorgt dafür, dass alle Beteiligten zeitnah von den Änderungen erfahren.
Sie werden durch die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators jedoch natürlich nicht von der Verantwortung entbunden, Ihre Verpflichtungen entsprechend der BaustellV zu erfüllen.
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